Das Studentenwerk Frankfurt am Main ist als Amt für Ausbildungsförderung für Studierende an folgenden Hochschulen zuständig:
Bitte beachten Sie:
Studierende an der Fachhochschule für Ökonomie und Management (FOM), Frankfurt am Main wenden sich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks Essen-Duisburg.
Studierende an der International School of Management (ISM), Frankfurt am Main wenden sich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks Dortmund.
Schüler und Auszubildende von Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien finden Ihr zuständiges Amt hier
Ab Juni 2012: Ab sofort sind für Auszubildende in Hessen, die eine staatlich anerkannte Ausbildungsstätte für Psychotherapie bzw. Kinder- und Jugendpsychotherapie besuchen wollen, nicht mehr die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Studentenwerken zuständig, sondern nach § 45 Abs.1 BAföG die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung. Für laufende Bewilligungszeiträume verbleibt die Zuständigkeit bei dem bisherigen Amt für Ausbildungsförderung. Das zuständige kommunale Amt für Ausbildungsförderung finden Sie hier .