Rechtslage seit dem 01.07.2009
Falls Ihre Maßnahme, Ihr Maßnahmeabschnitt vor dem 01.07.2009 begonnen hat, wenden Sie sich bitte an Ihr Amt für Ausbildungsförderung bzw. die zuständige Stelle
Ziel des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) ist es, Teilnehmer/innen an Maßnahmen der beruflichen Fortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern.
Welche Maßnahmen werden gefördert ?
Welchen Umfang hat die Förderung?
Wo und wann wird die Förderung beantragt?
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter:
www.meister-bafoeg.info oder 0800-MBAFOEG