Studentenwerk Frankfurt

Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG)

Rechtslage seit dem 01.07.2009

Falls Ihre Maßnahme, Ihr Maßnahmeabschnitt vor dem 01.07.2009 begonnen hat, wenden Sie sich bitte an Ihr Amt für Ausbildungsförderung bzw. die zuständige Stelle

Ziel des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) ist es, Teilnehmer/innen an Maßnahmen der beruflichen Fortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern.

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Weitere Informationen erhalten Sie auch unter:

www.meister-bafoeg.info oder 0800-MBAFOEG