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Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG)

Rechtslage seit dem 18.10.2012

Ziel des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) ist es, Teilnehmer/innen an Maßnahmen der beruflichen Fortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern.

Falls Ihre Maßnahme, Ihr Maßnahmeabschnitt vor dem 18.10.2012 begonnen hat, wenden Sie sich bitte an Ihr Amt für Ausbildungsförderung bzw. die zuständige Stelle

 

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Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterVoraussetzungen

Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterWelchen Umfang hat die Förderung?

Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterWer gewährt die Leistungen?

Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterWo und wann wird die Förderung beantragt?

Anträge

 

Weitere Informationen unter:

www.meister-bafoeg.info oder 0800-6223634 (kostenfrei)

 

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