Rechtslage seit dem 18.10.2012
Ziel des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) ist es, Teilnehmer/innen an Maßnahmen der beruflichen Fortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern.
Falls Ihre Maßnahme, Ihr Maßnahmeabschnitt vor dem 18.10.2012 begonnen hat, wenden Sie sich bitte an Ihr Amt für Ausbildungsförderung bzw. die zuständige Stelle
Welche Maßnahmen werden gefördert ?
Welchen Umfang hat die Förderung?
Wo und wann wird die Förderung beantragt?
Weitere Informationen unter:
www.meister-bafoeg.info oder 0800-6223634 (kostenfrei)