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BAföG

Die Förderungsabteilung des Studentenwerks Frankfurt am Main ist zuständig für die Durchführung des Bundesausbildungsförderungs-gesetzes (BAföG). 

Es besteht ein Rechtsanspruch auf BAföG nach den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.

Persönliche Beratung und umfassende Informationen bietet Ihnen das Amt für Ausbildungsförderung im Rahmen seiner Sprechstunden.

Besucheranschrift:
Sozialzentrum, 4. OG, Bockenheimer Landstraße 133, 60325 Frankfurt

E-Mail:
bafoeg(a)studentenwerkfrankfurt.de


Das Studentenwerk Frankfurt am Main ist als Amt für Ausbildungsförderung nur für Studierende folgender Hochschulen zuständig.

Schüler und Auszubildende von Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien finden ihr zuständiges Amt hier .


NEU
: Ab sofort sind für Auszubildende in Hessen, die eine staatlich anerkannte Ausbildungsstätte für Psychotherapie bzw. Kinder- und Jugendpsychotherapie besuchen wollen, nicht mehr die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Studentenwerken zuständig, sondern nach § 45 Abs.1 BAföG die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung. Für laufende Bewilligungszeiträume verbleibt die Zuständigkeit bei dem bisherigen Amt für Ausbildungsförderung. Das zuständige kommunale Amt für Ausbildungsförderung finden Sie hier .

Weitere nützliche Hinweise:
⇒Bundesministerium für Bildung und Forschung.
⇒sozialhilfe24 (zusätzliche Informationen aus dem Sozialhilfebereich)

           

 

 

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