Wo und wann wird die Förderung beantragt?

Die Anträge sind schriftlich an die nach Landesrecht zuständige Behörde zu richten. Die Förderung mit Unterhaltsbeiträgen erfolgt ab Maßnahmebeginn, frühestens jedoch ab Antragsmonat. Sie sollte daher rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Maßnahmebeiträge müssen spätestens bis zum Ende der Maßnahme oder des jeweiligen Maßnahmeabschnitts beantragt werden.

In Hessen nehmen die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Studentenwerken die Anträge entgegen und bearbeiten sie. Maßgeblich ist dabei der Hauptwohnsitz des Antragstellers. 

Das Studentenwerk Frankfurt am Main ist für die Städte Frankfurt am Main und Wiesbaden sowie den Landkreis Groß-Gerau, den Main-Taunus-Kreis und den Rheingau-Taunus-Kreis zuständig.

Adresse:           Studentenwerk Frankfurt am Main 
                         Amt für Ausbildungsförderung
                         Bockenheimer Landstraße 133 
                         60325 Frankfurt am Main

Postanschrift:   Postfach 900460, 60444 Frankfurt am Main

Ansprechpartner


Das Studierendenwerk Darmstadt ist für die Städte Darmstadt und Offenbach am Main sowie für die Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Offenbach bzw. den Odenwaldkreis zuständig.

Adresse:           Studentenwerk Darmstadt "Amt für Ausbildungsförderung"
                        Alarich-Weiss-Str. 3, 64287 Darmstadt
Postanschrift:   Postfach 101321, 64213 Darmstadt

Ansprechpartner


Das Studentenwerk Gießen ist für die Landkreise Fulda und Gießen, den Main-Kinzig-Kreis, den Vogelsbergkreis und den Wetteraukreis zuständig.

Adresse:           Studentenwerk Gießen "Amt für Ausbildungsförderung" 
                         Otto-Behaghel-Straße 23 - 27, 35394 Gießen
Postanschrift:    Postfach 111129, 35356 Gießen

Ansprechpartner


Das Studentenwerk Kassel ist für die Stadt Kassel, die Landkreise Hersfeld-Rotenburg, Kassel, Waldeck-Frankenberg bzw. den Schwalm-Eder-Kreis und den Werra-Meißner-Kreis zuständig.

Adresse:           Studentenwerk Kassel "Amt für Ausbildungsförderung"
                        Moritzstr. 18, 34117 Kassel
Postanschrift:    Postfach 103660, 34036 Kassel

Ansprechpartner

 

Das Studentenwerk Marburg ist für den Hochtaunuskreis, den Lahn-Dill-Kreis und die Landkreise Limburg-Weilburg bzw. Marburg-Biedenkopf zuständig.

Adresse:           Studentenwerk Marburg "Amt für Ausbildungsförderung"
                         Erlenring 5, 35037 Marburg
Postanschrift:   Postfach 2280, 35010 Marburg

Ansprechpartner

 

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: 
www.aufstiegs-bafoeg.info oder 0800-6223634 (kostenfrei)