FAQ Studienfinanzierung

Hier finden Sie wichtige Infos und empfehlenswerte Links rund um das Thema Geld.

Unsere BAföG-Beratung► klärt mit Ihnen die Anspruchsvoraussetzungen, unterstützt bei der Antragstellung und steht für Fragen bei Änderungen und Folgeanträgen bereit. Fragen zu bereits gestellten Anträgen bzw. zum Bearbeitungsstand erteilt nur der*die zuständige Sachbearbeiter*in.

Zu allen weiteren Finanzierungsmöglichkeiten berät Sie die Sozial- und Finanzierungsberatung.

Studierende, die grundsätzlich noch BAföG erhalten können und bei denen sich das eigene Einkommen und/oder das der Eltern verringert hat, sollten ihren BAföG-Anspruch (erneut) prüfen lassen.

Studierende, die dem Grunde nach keinen Anspruch (mehr) auf BAföG haben, sollten ihren Wohngeldanspruch prüfen lassen.

Die Leistungen der Grundsicherung (Bürgergeld) für Studierende regelt § 27 SGB II. Sie können je nach Art der Leistung als Zuschuss oder als Darlehen gewährt werden, sofern die jeweiligen maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt sind. Zuständig ist das Jobcenter am Wohnort.

Indem Sie einen Antrag beim entsprechenden Sozialleistungsträger stellen. Die Antragstellung ist kostenlos und sollte schriftlich erfolgen. Sie haben Anspruch auf einen schriftlichen Bescheid.

Eltern sind für den Unterhaltsbedarf ihrer Kinder bis zum Ende der ersten Ausbildung verantwortlich. Die Unterhaltspflicht umfasst i.d.R. auch aufeinander aufbauende Ausbildungen wie z.B. ein Master im Anschluss an einen Bachelor. Ein Fachwechsel in den unteren Semestern entbindet normalerweise nicht von der Unterhaltspflicht. Die Eltern haben aber einen Anspruch darauf, dass das Studium zügig betrieben wird. Es gilt das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme.  Die Höhe und Art des Unterhaltes bemisst sich an der Leistungsfähigkeit der Eltern und dem Bedarf des Kindes. Es gibt Richtwerte und Freigrenzen. Die Erfüllung der Unterhaltspflicht hat Vorrang vor der Altersvorsorge der Eltern oder dem Abbezahlen eines Immobilienkredites.
Sind die Eltern finanziell nicht in der Lage, (ausreichend) Unterhalt zu leisten, springt der Staat mit BAföG ein.

Das ist immer eine Einzelfallentscheidung, basierend auf den gesetzlichen Grundlagen. Deshalb ist es wichtig, im Zweifelsfall einen Antrag zu stellen.

Das hängt vom Aufenthaltstitel ab. Bei internationalen Studierenden mit Aufenthaltstitel "zu Studienzwecken" kann sich Bürgergeld oder Wohngeld negativ auf die Aufenthaltserlaubnis auswirken.

Informieren Sie sich bei der Sozial- und Finanzierungsberatung im Studierendenwerk oder dem International Office Ihrer Hochschule, bevor Sie einen Antrag stellen.

Es besteht die Möglichkeit eines kostengünstigen Darlehens. Die Konditionen und Infos zur Antragsstellung finden Sie hier->
Für akute Notlagen besteht die Möglichkeit eines kurzfristigen einmaligen Darlehens aus unserem Nothilfefond in Höhe von 400 EUR. Bitte wenden Sie sich an die Sozial- und Finanzierungsberatung, finanzierung(at)swffm.de

Wir empfehlen, auch bei der Studienberatung und dem International Office (nur internationale Studierende) sowie bei den Hochschulgemeinden und dem AStA nachzufragen, ob Hilfen zur Verfügung stehen. Eventuell lohnt sich auch die Suche nach kleineren, lokalen, regionalen oder zweckgebundenen Stiftungen, die junge Menschen in Ausbildung während vorübergehender Bedürftigkeit unterstützen. Zusätzliche finanzielle Hilfen stehen Studierenden in besonderen Lebenssituationen wie z.B. mit Kind, mit gesundheitlichen Einschränkungen oder auf Grund aktueller Ereignisse wie der Energiekrise bzw. des Ukraine-Krieges zur Verfügung.

Bitte informieren Sie Ihren Vermieter, Ihre Krankenversicherung oder alle anderen Stellen, denen gegenüber Sie Zahlungsverpflichtungen haben, die Sie temporär nicht einhalten können und bitten Sie um vorläufige Stundung. Die Sozial- und Finanzierungsberatung sucht gerne mit Ihnen nach Lösungen. Bei rechtlichen Fragen steht Ihnen zudem unsere Rechtsberatung zur Verfügung.

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