FAQs zum Antrag auf Rückerstattung des Semestertickets

Landesticket Hessen: Inhaber*innen erhalten nur dann eine Erstattung, wenn das Semesterticket im betreffenden Semester noch nicht generiert wurde. Dies gilt auch dann, wenn Sie das Landesticket Hessen erst nach dem Semesterstart erhalten.

Im SoSe 24 gilt noch die reguläre Antragsfrist (06.05.2024).

Ab dem WiSe 24/25 gelten zusätzlich folgende vorgezogene Fristen (nur Landesticket Hessen):
Wintersemester:             Antragsfrist 30.09., Nachreichfrist 14.10.
Sommersemester:          Antragsfrist 31.03., Nachreichfrist 14.04.

Doppelimmatrikulation: Die Erstattung ist möglich, wenn die andere Hochschule im Bundesgebiet ein Pflichtsemesterticket hat und dort keine Erstattung beantragt wird.

Praktikum, Promotion, Examensvorbereitung außerhalb des Gültigkeitsbereiches des AStA-Semestertickets: Diese Erstattungsgründe können nur noch für das Ausland geltend gemacht werden, siehe Erstattungsgrund „studienbezogener Auslandsaufenthalt“.

Die Neuvalidierung der Goethe-Card im Rahmen des Rückerstattungsverfahrens entfällt. Im Falle einer Rückerstattung wird das digitale Semesterticket (QR-Code) mit sofortiger Wirkung ungültig, das digitale Semesterticket (QR-Code) wird dabei jedoch nicht von Ihrem Smartphone gelöscht. Inhaber einer Chipkarte müssen diese vor der Erstattung bei der Härtefondsstelle abgeben oder postalisch zusenden.

Sie benötigen:

  • Zugriff auf ein internetfähiges Endgerät, mit der jeweils aktuellen Version der Browser Chrome, Firefox oder Edge,
  • eine E-Mail-Adresse, auf die Sie zugreifen können,
  • eine digitale Kamera oder ein Smartphone mit Kamera-Funktion, da Sie unter anderem Selfies von sich zur Identifizierung hochladen müssen,
  • eine Mobiltelefonnummer, um Token zur Antragsstellung empfangen zu können,
  • und evtl. einen Scanner, um Dokumente einzuscannen, die Ihnen nicht in digitaler Form vorliegen.

Bitte nutzen Sie die jeweils aktuellste Version der Browser Chrome, Firefox, Edge oder die aktuellen Standardbrowser mobiler Endgeräte. Der Internet Explorer wird in keiner Version unterstützt.

Nein, Sie können jede beliebige E-Mail-Adresse nutzen, auf die Sie Zugriff haben.

Falls die Notwendigkeit besteht, im Laufe der Antragsstellung die E-Mail-Adresse zu ändern, können Sie diese Anpassung in Ihrem Konto selbst vornehmen. Klicken Sie hierzu nach erfolgter Anmeldung mit Ihrer alten, zu ersetzenden E-Mail-Adresse auf www.semesterticket-haertefonds.de auf Ihren Namen oben rechts, anschließend auf "Mein Profil" und ändern Sie die E-Mail-Adresse im Bereich "Persönliche Informationen". Nach erfolgter Anpassung ist die neue E-Mail-Adresse sofort verwendbar, Ihr bisheriges Passwort bleibt weiterhin gültig.

Durchsuchen Sie die Posteingangsfächer Ihrer E-Mail-Accounts, ob Sie E-Mails des Absenders "noreply(at)semesterticket-haertefonds.de" finden. Wenn Sie einen Antrag starten, erhalten Sie mindestens eine Registrierungs-E-Mail von uns. Das Postfach, in dem Sie diese oder weitere E-Mails finden, wird sehr wahrscheinlich das Postfach der E-Mail-Adresse sein, die Sie zur Anmeldung genutzt haben.

Wenn Sie Ihr Passwort nicht mehr wissen, Klicken Sie auf der Anmeldeseite www.semesterticket-haertefonds.de auf "Passwort vergessen?" und lassen Sie sich eine E-Mail mit Reset-Link zusenden. Bitte beachten Sie, dass die Reset-Links nur zeitlich begrenzt nutzbar sind. Ist der Reset-Link schon verfallen, fordern Sie einfach einen neuen an, indem Sie wieder auf "Passwort vergessen" klicken.

Sollten Sie anschließend weiterhin Probleme mit dem Login haben, kontaktieren Sie uns unter haertefonds(at)swffm.de

Ja, wir empfehlen das sogar. Die Identitätsprüfung entfällt dann für den neuen Antrag.

ACHTUNG: Im Falle einer Rückerstattung wird das digitale Semesterticket (QR-Code) mit sofortiger Wirkung ungültig. Das digitale Semesterticket (QR-Code) wird dabei jedoch nicht von Ihrem Smartphone gelöscht. Inhaber*innen einer Chipkarte müssen diese vor der Erstattung bei der Härtefondsstelle abgeben oder postalisch zusenden.

Ab dem Sommersemester 2024 entfällt die Neuvalidierung der Goethe-Card im Rahmen des Rückerstattungsverfahrens, da das Semesterticket nicht mehr auf die Karte aufgedruckt wird.

ACHTUNG: Im Falle einer Rückerstattung wird das digitale Semesterticket (QR-Code) mit sofortiger Wirkung ungültig. Das digitale Semesterticket (QR-Code) wird dabei jedoch nicht von Ihrem Smartphone gelöscht. Inhaber einer Chipkarte müssen diese vor der Erstattung bei der Härtefondsstelle persönlich abgeben oder postalisch zusenden.

Das Antragsportal für den Semesterticket - Härtefonds akzeptiert nur drei Dateiformate, diese sind jpg/jpeg, png und pdf.

Wenn Ihre Dateien in einem abweichenden Format vorliegen, wandeln Sie diese zunächst in die akzeptierten Formate mittels entsprechender Software um. Ändern Sie aber bitte nicht manuell die Dateiformate ab, indem Sie die Dateiendungen durch ein Umbenennen des Dateiformates manuell anpassen und aus Beispiel.gif eine Datei mit dem Namen Beispiel.png machen.

Ein Antrag auf Erstattung des AStA-Semesterticketbeitrags muss immer fristgerecht gestellt werden, gegebenenfalls auch ohne die erforderlichen Nachweise. Sollten notwendige Unterlagen fehlen, werden Sie anschließend aufgefordert, diese innerhalb einer Nachreichfrist im Antragsportal hochzuladen.

Ja. Bei fehlenden Unterlagen nach Antragstellung fordern wir Sie auf, diese innerhalb einer Nachreichfrist im Antragsportal hochzuladen.

Die Nutzung eines zweiten Faktors ist ein Sicherheitsmerkmal bei der Antragstellung und erhöht den Schutz Ihres Accounts. Ohne Ihre Einwilligung werden wir Sie nicht telefonisch kontaktieren und nutzen die Telefonnummer nur für den genannten Zweck.

Mit Hilfe der Selfies und des Ausweises wird durch den/die Sachbearbeiter*in die Legitimation des Antragstellers geprüft. Das Verfahren ist gewählt worden, um eine zügige und sichere digitale Legitimationsprüfung zu ermöglichen. Ausweis und Selfies werden sofort gelöscht nachdem die Legitimationsprüfung erfolgt ist, es sei denn, ihr Antrag müsste aufgrund einer unklaren Legitimation abgelehnt werden.

Anstelle des Ausweises können Sie für Anträge auch Ihre GoetheCard zur Legitimation hochladen.

Ja. Angaben im Ausweisdokument, die nicht unmittelbar dem Nachweis Ihrer Identität dienen, etwa der Geburtsort oder die Religionszugehörigkeit, können geschwärzt werden.

Nein. Bitte wählen Sie nur einen Antragsgrund. Sollten bei Ihnen mehrere Erstattungsgründe zutreffen, empfehlen wir Ihnen, den Erstattungsgrund mit dem höheren Erstattungsbetrag zu wählen. Sollten Sie einen weiteren Erstattungsgrund geltend machen können, teilen Sie uns dies bitte im Kommentarfeld mit.

Die Antragstellung ist seit dem Sommersemester 2022 nur über das Online-Portal möglich. Eine Antragstellung per Post oder E-Mail ist nicht mehr möglich.

Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail unter haertefonds(at)swffm.de und schildern Sie möglichst konkret, worin das technische Problem besteht. Wir helfen gerne weiter.

Ihre Daten dienen ausschließlich der Bearbeitung ihres Härtefondsantrags und können innerhalb des Studierendenwerks nur von den bearbeitenden Mitarbeiter*innen der Härtefondsstelle eingesehen werden. Die Eingabe und der Upload Ihrer Daten erfolgt auf einer gesicherten Internetverbindung und werden sicher in einem Rechenzentrum in Deutschland verarbeitet. Dabei werden die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) beachtet.  Die Löschung von Ausweisen und Selfies, die der Identifizierung dienen, erfolgt unmittelbar nach der Legitimationsprüfung, die Löschung der übrigen Antragsdaten erfolgt ein Jahr nachdem der Antrag rechtskräftig entschieden wurde. Das gesamte Verfahren ist durch die Datenschutzbeauftragten der Goethe-Universität und des Studierendenwerks Frankfurt am Main geprüft worden.

Wir speichern Ihre bereitgestellten Informationen gemäß der AStA-Härtefondssatzung und der gesetzlich vorgegebenen Speicherfristen.

Das Antragsportal sendet eine Systemnachricht, wenn Ihr Antrag bearbeitet wurde. Systemnachrichten werden nicht immer korrekt zugestellt und landen versehentlich in Spamordnern oder werden gelöscht. Bitte verlassen Sie sich also nicht ausschließlich darauf und schauen Sie proaktiv ins Portal – besonders dann, wenn Sie länger keine Nachricht von uns erhalten haben. Das Nicht-Erhalten einer Systemnachricht entbindet nicht von der Mitwirkungspflicht.

Das Portal finden Sie unter: https://apply.semesterticket-haertefonds.de/. Klicken Sie hierzu auf "Anmelden" auf der Startseite und geben Sie die E-Mail Adresse mit dem Passwort an, das Sie für die Antragstellung genutzt haben. Sie sehen anschließend, nach erfolgreichem Login, den Status der Antragsbearbeitung.

Ja, aber nur zum gesamten Erstattungsbetrag, ein Teilrückkauf ist nicht möglich. Bitte senden Sie uns bei Bedarf eine E-Mail an haertefonds@swffm.de. Wir informieren Sie dann über alle Details.