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Überblick Tarife und Einkommensgrenzen für Studierende
Stand: 01.01.2018 (Angaben sind ohne Gewähr)
Sozialversicherung | |
Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis ("Minijob") | 450 € im Monat |
Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung | 18,6 % vom Bruttolohn |
Steuern | |
Steuerfreier Grundfreibetrag (Ledige) | 9.000 € im Jahr |
Arbeitnehmerpauschbetrag (Werbekosten) | 1.000 € im Jahr |
Kindergeld | |
Kindergeld für | |
- die ersten beiden Kinder; je Kind | 194 € im Monat |
- das dritte Kind | 200 € im Monat |
- für jedes weitere Kind; je Kind | 225 € im Monat |
Elterngeld (bis zu 14 Monate) | |
Sockelbetrag (Selbstbetreuung, max. 30 h/Woche arbeiten) | 300 € im Monat |
Krankenversicherung | |
Einkommensgrenze für familienversicherte Studierende | bei Minijobs 450 €, sonst 435 € |
Studentischer Krankenversicherungstarif | ca. 73 € im Monat (abhängig von der gewählten Krankenkasse) + Zusatzbetrag |
Studentischer Pflegeversicherungstarif | |
- Studierende bis 23 Jahre und Studierende mit Kind | 16,55 € im Monat |
- Studierende über 23 Jahre ohne Kind | 18,17 € im Monat |
Sonstiges | |
Bildungskredit | 100 - 300 € im Monat (max. 7.200 €) |
Rundfunkbeitrag, früher GEZ-Gebühr | 17,50 € im Monat je Wohnung |
Bei Empfang von BAföG, ALG II u. a. kann eine Befreiung beantragt werden. |
Bei weiteren Fragen zu diesen Themen wenden Sie sich bitte an die Sozial- und Studienfinanzierungsberatung im Beratungszentrum.