Wechsel an der Spitze des Verwaltungsrats des Studentenwerks Frankfurt am Main - Mietvertrag Stralsunder Straße abermals verlängert

Die Goethe-Universität und das Studentenwerk Frankfurt am Main verlängern den Mietvertrag für die 150 Wohnheimplätze in der Stralsunder Straße für ein weiteres Jahr bis März 2023. Das wurde im Rahmen der Amtsübergabe an der Spitze des Verwaltungsrats von Herrn Prof. Dr. Schubert-Zsilavecz an Herrn Dr. Fester bekannt gegeben. Pandemiebedingt fand die Amtsübergabe virtuell in einer gemeinsamen Videokonferenz mit dem Geschäftsführer des Studentenwerks Frankfurt am Main, Konrad Zündorf, statt.

Dr. Albrecht Fester, ©Goethe-Universität
Prof. Dr. Schubert-Zsilavecz und Konrad Zündorf (v.l.)

Der Mietvertrag zwischen der Goethe-Universität Frankfurt am Main und dem Studentenwerk Frankfurt am Main wurde bereits das vierte Mal verlängert. Ursprünglich sollte das Gebäude zwecks eines schulischen Neubaus an dem Standort im Sommer 2019 abgerissen werden.

Zum 1. Mai 2021 wird Dr. Albrecht Fester, Kanzler der Goethe-Universität Frankfurt am Main, neuer Verwaltungsratsvorsitzender des Studentenwerks Frankfurt am Main. Dr. Fester, geboren 1955 in Bad Homburg, ist seit 2004 in verschiedenen Leitungsfunktionen in der Verwaltung der Goethe-Universität tätig. Er verfügt neben seinem reichhaltigen Erfahrungsschatz in seinen vorherigen langjährigen Funktionen der Goethe-Universität über dezidierte Kenntnisse und Erfahrungen in der Haushaltsaufstellung, der Personalführung und des Finanzcontrollings und übernahm im Jahr 2018 das Amt des Kanzlers. Mit Dr. Fester übernimmt ein erfahrener und dem Studentenwerk Frankfurt am Main bereits verbundener Partner den Vorsitz in dem 15-köpfigen Verwaltungsrat, mit dem viele gemeinsame Projekte v.a. im Bereich der Mensen, Cafés und Wohnheime erfolgreich realisiert werden konnten.

Dr. Fester übernimmt das Amt von Prof. Dr. Manfred Schubert-Zsilavecz, dem Vizepräsidenten der Goethe-Universität, der das Amt des Verwaltungsratsvorsitzenden bereits seit 2009 bekleidet und nun zum 30. April 2021 ausscheiden wird. Prof. Dr. Schubert-Zsilavecz, geboren 1961 in Leibnitz (Österreich/Steiermark), hat sich als Vorsitzender des Verwaltungsrats erfolgreich dafür engagiert, das Studentenwerk Frankfurt am Main in ein modernes sozialwirtschaftliches Dienstleistungsunternehmen fortzuentwickeln. In den 12 Jahren seiner Amtszeit, damit ist er vermutlich der erfahrenste und dienstälteste Verwaltungsratsvorsitzende der 57 Studenten- und Studierendenwerke in Deutschland, hat sich unter schwierigsten Rahmenbedingungen die Zahl der Wohnheimplätze nahezu verdoppelt und über Tausend weitere Plätze werden derzeit gebaut oder sind projektiert. Unter seiner Mitwirkung hat sich die Anzahl unserer Verpflegungseinrichtungen im Rhein-Main-Gebiet von 20 auf 32 erweitert und weitere Betriebe sind in Planung. Zusätzlich wurden bestehende Einrichtungen überwiegend neu ausgestattet oder saniert. Außerdem hat sich Prof. Dr. Schubert-Zsilavecz maßgeblich für die Erweiterung und den Ausbau unserer Beratungs- und Finanzierungsangebote eingesetzt - die psychosoziale Beratung, das MainSWerk-Studiendarlehen und der Nothilfefonds - dies sind nur einige Beispiele, die während seiner Amtszeiten aufgebaut wurden und in denen er sich stets persönlich engagiert hat. Sein Anliegen war es, die Angebote des Studentenwerks so leistungsfähig wie möglich zu gestalten und kontinuierlich den geänderten Bedürfnissen anzupassen und entsprechend auszubauen.

Nicht nur die reine Zahl der Wohneinheiten war ihm ein wichtiges Anliegen, sondern auch die Wohnqualität in den Häusern, die nationale und internationale Studierende aus der ganzen Welt beherbergen und Integrationsorte in den Hochschulstädten sind, die das Studentenwerk Frankfurt am Main betreut, nämlich Frankfurt am Main, Wiesbaden, Offenbach, Rüsselsheim und Geisenheim. Prof. Dr. Schubert-Zsilavecz verstand dies niemals nur abstrakt. Er hat seine umfangreichen Verbindungen in Politik und Gesellschaft genutzt, um Fortschritte zu erzielen. Er hat sich aber auch von der Wohnqualität unserer Häuser insbesondere zu Beginn seiner Amtszeit selbst überzeugt und sich jeweils eine Woche in verschiedene Studierendenwohnhäuser einquartiert, um sich vor Ort ein Bild zu machen.

„Unser Haus verdankt Prof. Dr. Schubert-Zsilavecz unendlich viel und wir verlieren in dem Reformprozess nun den engagiertesten Mitstreiter im Vorsitz des Verwaltungsrats. Für seinen außergewöhnlichen Einsatz mit seiner ganz persönlichen Note zum Wohle des Studentenwerks, deren rund 400 Beschäftigten und für die Studierenden der Rhein-Main-Region möchten wir Prof. Dr. Schubert-Zsilavecz herzlich danken,“ so Konrad Zündorf, Geschäftsführer des Studentenwerks Frankfurt am Main. „Studieren im Rhein-Main-Gebiet einfacher zu machen, war und ist für Dr. Fester eine Herzensangelegenheit! Wir sind froh, mit Dr. Fester einen Profi im Vorsitz des Verwaltungsrats gewinnen zu können und damit den Staffelstab in überaus erfahrenen Händen zu wissen, um nahtlos mit hohem Tempo fortsetzen zu können.“

Der Verwaltungsrat ist ein Kollegialorgan. Seine Zusammensetzung und seine Aufgaben ergeben sich aus dem Gesetz über die Studentenwerke bei den Hochschulen des Landes Hessen. Insgesamt setzt sich der Verwaltungsrat aus 15 Mitgliedern zusammen, davon sind 7 Mitglieder der Präsidien sowie aus der Professorenschaft der 6 Hochschulen, 6 Studierende und 2 Bedienstete des Studentenwerk Frankfurt am Main. Im Einzelnen sind dies der / die Präsident*in (zugleich Vorsitzende/r), zwei Professor*innen und zwei Studierende der Goethe-Universität, der / die Präsident*in und ein/e Student*in der Frankfurt University of Applied Science, der / die Präsident*in und ein/e Student*in der Hochschule RheinMain sowie der / die Präsident*in und ein/e Student*in der Hochschule Geisenheim. Für die Kunsthochschulen, Hochschule für Musik und Darstellende Kunst und Hochschule für Gestaltung, ist jeweils eine/r Präsident*in und ein/e Student*in Mitglied sowie für das Studentenwerk Frankfurt am Main zwei Bedienstete.

*die sich jeweils von einem anderen Mitglied des Präsidiums vertreten lassen können