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Organe und Strukturen
Das Studentenwerk Frankfurt am Main arbeitet mit den Hochschulen eng zusammen, ist aber als Anstalt des öffentlichen Rechts von diesen rechtlich unabhängig. Das Gesetz über die Studentenwerke bei den Hochschulen des Landes Hessen regelt, welche Studentenwerke für welche Hochschulen zuständig sind, welche Aufgaben die Studentenwerke zu erfüllen haben und mit welchen Mitteln sie ihre Aufgaben wahrnehmen können.
Die Studentenwerke haben durch eine Satzung und durch die tatsächliche Geschäftsführung zu gewährleisten, dass ihre wirtschaftlichen Betriebe ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke erfüllen. Die Organe des Studentenwerks Frankfurt am Main sind der Verwaltungsrat und der Geschäftsführer.
Die hessischen Studentenwerke unterstehen der Rechtsaufsicht des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst.
Der Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat ist ein Kollegialorgan. Seine Zusammensetzung und seine Aufgaben ergeben sich aus dem Gesetz über die Studentenwerke bei den Hochschulen des Landes Hessen.
Organe
Dem Verwaltungsrat des Studentenwerks Frankfurt am Main gehören laut Gesetz an:
- die Präsidentin / der Präsident der Goethe-Universität als Vorsitzender*
- die Präsidentin / der Präsident der Frankfurt University of Applied Sciences*
- die Präsidentin / der Präsident der Hochschule RheinMain*
- die Präsidentin / der Präsident der Hochschule Geisenheim*
- eine Präsidentin / ein Präsident der beiden Kunsthochschulen*
- zwei Professorinnen / zwei Professoren der Goethe-Universität
- zwei Studierende der Goethe-Universität
- eine Studierende / ein Studierender der Frankfurt University of Applied Sciences
- eine Studierende / ein Studierender der Hochschule RheinMain
- eine Studierende / ein Studierender der Hochschule Geisenheim
- eine Studierende / ein Studierender der beiden Kunsthochschulen
- zwei Bedienstete des Studentenwerks
*die sich jeweils von einem anderen Mitglied des Präsidiums vertreten lassen können
Geschäftsführer: Konrad Zündorf
Der Geschäftsführer vertritt das Studentenwerk gerichtlich und außergerichtlich. Er ist Beauftragter des Haushalts und Dienstvorgesetzter der Bediensteten des Studentenwerks.
Mitglieder des Verwaltungsrats