Organe und Strukturen

Das Studierendenwerk Frankfurt am Main arbeitet mit den Hochschulen eng zusammen, ist aber als Anstalt des öffentlichen Rechts von diesen rechtlich unabhängig. Das Gesetz über die Studierendenwerke bei den Hochschulen des Landes Hessen regelt, welche Studierendenwerke für welche Hochschulen zuständig sind, welche Aufgaben die Studierendenwerke zu erfüllen haben und mit welchen Mitteln sie ihre Aufgaben wahrnehmen können.

Die Studierendenwerke haben durch eine Satzung und durch die tatsächliche Geschäftsführung zu gewährleisten, dass ihre wirtschaftlichen Betriebe ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke erfüllen. Die Organe des Studierendenwerks Frankfurt am Main sind der Verwaltungsrat und der Geschäftsführer.

Die hessischen Studierendenwerke unterstehen der Rechtsaufsicht des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst.