Studentenwerk Frankfurt

Krankenversicherung

Studienbewerber oder Studierende müssen vor der Einschreibung oder Rückmeldung eine von der Krankenkasse ausgestellte Versicherungsbescheinigung vorlegen. Sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Krankenkassen bieten günstige Studierenden-Tarife an. Die studentische Krankenversicherung ist im Sozialgesetzbuch V (SGB V) geregelt.
 

Gesetzliche Unfallversicherung

Die immatrikulierten Studierenden der vom Studentenwerk Frankfurt am Main betreuten Hochschulen sind gesetzlich gegen Hochschulunfälle (Arbeitsunfall im Sinne der Reichsversicherungsordnung RVO) versichert. Versicherungsschutz besteht für Unfälle, die in unmittelbarem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der Hochschule und ihren Einrichtungen verrichtet werden und die dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule zuzurechnen sind, wie

- die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen einschließlich der Pausen,
- das Aufsuchen anderer Hochschuleinrichtungen (Universitätsbibliotheken, Seminare),
- die Teilnahme am allgemeinen Hochschulsport,
- die Beteiligung an Exkursionen unter der Leitung eines Hochschullehrers,
- der Weg von oder nach dem Ort, an dem die Hochschulveranstaltung stattfindet.

Nicht versichert sind Studien und Arbeiten in der privaten bzw. häuslichen Sphäre, auch wenn sie als Vorbereitung für das Examen erforderlich sind. Voraussetzung für Leistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung ist die unverzügliche, schriftliche Anzeige des Unfalls.

Die Meldestellen für Hochschulunfälle sind in den Studierendensekretariaten der Hochschulen angesiedelt. Die Unfallanzeige wird auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft und an die ausführende Behörde, die Unfallkasse Hessen Frankfurt am Main, weitergeleitet.

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt nach versicherungsrechtlicher Prüfung des Unfalles die Kosten der Heilbehandlung und erbringt gegebenenfalls Entschädigungen durch Geldleistungen, wie Verletztengeld, Verletztenrente oder Sterbegeld.

  
Privat-Versicherungen durch das Studentenwerk

Das Studentenwerk Frankfurt am Main hat für die Studierenden mit einem privaten Versicherungsunternehmen

- eine Gruppenunfallversicherung,
- eine Haftpflichtversicherung und
- eine Haftpflichtversicherung für berufspraktische Tätigkeit außerhalb der Hochschule

abgeschlossen. Für alle Verträge gelten die Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen des Versicherers. Die Versicherungsprämien werden aus den Beiträgen der Studenten zum Studentenwerk bestritten, teilweise auch von den Hochschulen.

Voraussetzung für Versicherungsleistungen ist die unverzügliche Meldung des Unfalles oder Schadensfalles beim Studentenwerk.

Studentenwerk Frankfurt am Main
Anstalt des öffentlichen Rechts
Versicherungen
Postfach 90 04 60
60444 Frankfurt am Main

Telefon: 069/798-28161
Telefax: 069/798-23057
Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-Mailpersonal@studentenwerkfrankfurt.de

 

Gruppenunfallversicherung auf vertraglicher Grundlage

Zum versicherten Personenkreis gehören

- Studierende,
- Studienkollegiaten,
- Examenskandidaten, soweit sie immatrikuliert sind,
- Doktoranden, soweit sie immatrikuliert sind und nicht in einem hauptberuflichen
  Arbeitsverhältnis stehen,
- Gasthörer (außer Gasthörer und Sprachkurs-Teilnehmende der Goethe-Univeristät), sofern der Sozialbeitrag bzw. Versicherungsbeitrag von den Hochschulen fristgerecht entrichtet wurde und

Beginn und Ende des Versicherungsschutzes

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Tage der Immatrikulation und erlischt mit dem Ausscheiden aus der Hochschule (Examen, Promotion, Exmatrikulation, Studienabbruch, Aufnahme einer hauptberuflichen Tätigkeit), spätestens jedoch am Semesterschluss.

Versicherungsumfang

Der Versicherungsschutz umfasst alle Unfälle, die nicht nach dem Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) durch die Berufsgenossenschaft (BG/gesetzliche Unfallversicherung) gedeckt sind, soweit kein Ausschluss vorliegt. Mitversichert sind auch Unfälle bei Betätigung in einem Beruf oder Gewerbe - auch als Werkstudierende/r-, für die nach dem SGB VII die zuständige BG (gesetzliche Unfallversicherung) einzutreten hat, sofern diese Tätigkeiten zur Examensvorbereitung gehören.

Im Ausland Studierende sind nur bei Unfällen versichert, die den Versicherten während der Vorlesungen, Seminaren o.ä. in den Universitäten/Hochschulen oder in deren Instituten und auf dem Wege zu solchen Veranstaltungen zustoßen. Versicherungsschutz besteht auch bei studienbezogenen Praktika und als Werkstudierende/r. Mitversichert gilt auch die An- und Abreise zum Ort des Studiums.

Ausschlüsse

Ausgeschlossen von der Versicherung sind

  • Unfälle beim Vereins-, Leistungs- und Wettkampfsport sowie dem dazugehörigen
    Training; ferner beim Boxen und bei Mensuren. Der Ausschluss erstreckt sich nicht auf eine allgemeine sportlich körperliche Ertüchtigung rein privater Natur (z.B. Heilgymnastik, Schwimmen, privates Tischtennisspiel usw.).
  • Unfälle bei Betätigung in einem Beruf oder Gewerbe - auch als Werkstudent -, für die nach der Reichsversicherungsordnung die zuständige Berufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallversicherung) einzutreten hat.

Versicherungssummen

102.260,00 EUR maximale Invaliditätsleistung nach Bedingungen U 1261/03
  51.130,00 EUR Invaliditätssumme
    5.113,00 EUR Todesfallsumme
    5.113,00 EUR Kosten kosmetischer Operation
    5.113,00 EUR Bergungskosten

 

Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversichert sind Studierende (einschließlich Gasthörer, soweit von der Hochschule Versicherungsbeiträge an das Studentenwerk entrichtet werden) der folgenden Hochschulen:

  • der Johann Wolfgang Goethe-Universität
  • der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst,
  • des Studienkollegs für ausländische Studierende,
  • der Philosophisch-Theologischen Hochschule St. Georgen,
  • der Fachhochschule Frankfurt am Main,
  • der Hochschule RheinMain Wiesbaden,
  • der Hochschule für Gestaltung Offenbach und
  • der Staatlichen Hochschule für Bildende Künste.

Gegenstand des Versicherungsschutzes

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der o.a. Personen wegen Personen- und Sachschäden aus der Teilnahme am Studium, insbesondere am Lern- und Forschungsbetrieb der genannten Institutionen.
   

Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche

  • wegen Personenschäden, bei denen es sich um Dienst- oder Arbeitsunfälle im Betrieb der Hochschule oder Dienststelle gemäß beamtenrechtlichen Bestimmungen oder der Reichsversicherungsordnung handelt;
  • gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Versicherten, der den Schaden durch bewußtes Abweichen von Gesetzen, Verordnungen, behördlichen Verfügungen oder Anordnungen, betrieblichen Vorschriften oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung herbeigeführt hat;
  • wegen Schäden, die durch den Gebrauch von Fahrzeugen verursacht werden;
  • wegen genetischer Schäden aus der Teilnahme am Experimentalunterricht mit radioaktiven Stoffen und
  • wegen Personenschäden im Zusammenhang mit energiereicher, ionisierender Strahlung.

Deckungssummen

1.533.875,00 EUR für Personenschäden
   511.291,00 EUR für Sachschäden

 

Haftpflichtversicherung für berufspraktische Tätigkeit außerhalb der Hochschule

Versichert sind die Studierenden

  • der Fachhochschule Frankfurt am Main,
  • der Staatlichen Hochschule für Bildende Künste,
  • der Philosophisch-Theologischen Hochschule St. Georgen und
  • der Hochschule RheinMain Wiesbaden.

Gegenstand des Versicherungsschutzes

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Studierenden wegen Personen- und Sachschäden, die im Rahmen ihres Studienganges und während ihrer berufspraktischen Tätigkeit und ihres Praktikums verursachen.

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Studierenden aus der Leitung und/oder Beaufsichtigung von Schüler- und Klassenreisen sowie Schulausflügen oder ähnlichem und aus den damit verbundenen Aufenthalten in Herbergen und Heimen.

Eingeschlossen sind bis auf wenige Ausnahmen Schadensereignisse im Ausland und zwar anläßlich eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes (bis zu einem Jahr) in Verbindung mit o.g. berufspraktischen Tätigkeiten/Praktika oder einem Studium (Programmstudierende/r).

Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden, die an zur Verfügung gestellten Sachen, die Eigentum der Hochschule oder des Betriebes sind, bei denen das Praktikum durchgeführt wird, durch eine Tätigkeit der Studierenden während ihrer berufspraktischen Ausbildung und ihres Praktikums entstanden sind.

Ausschlüsse

  • Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleiben Haftpflichtansprüche wegen Schäden/Sachbeschädigungen, die im Rahmen von in der Studien-/Prüfungsordnung vorgesehenen praktischen Übungen in den Räumen der Fachhochschule mit von dieser bereitgestellten Geräten eingetreten sind.
  • Nicht versichert sind Schäden durch das Halten von Tieren und die Haftpflicht aus dem Halten oder Besitz, ferner aus Anlass von Inbetriebsetzen oder Lenken von Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen, gleichgültig durch wen, aus welchem Anlass oder zu welchem Zweck das Inbetriebsetzen oder Lenken erfolgte.
  • Nicht versichert ist der vorschriftswidrige Umgang mit brennbaren Stoffen.

Versicherungsleistungen

1.533.875,00 EUR für Personenschäden
   511.291,00 EUR für Sachschäden
    15.338,00 EUR für Vermögensschäden
    15.338,00 EUR für Tätigkeitsschäden