Studienbewerber oder Studierende müssen vor der Einschreibung oder Rückmeldung eine von der Krankenkasse ausgestellte Versicherungsbescheinigung vorlegen. Sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Krankenkassen bieten günstige Studierenden-Tarife an. Die studentische Krankenversicherung ist im Sozialgesetzbuch V (SGB V) geregelt.
Gesetzliche Unfallversicherung
Die immatrikulierten Studierenden der vom Studentenwerk Frankfurt am Main betreuten Hochschulen sind gesetzlich gegen Hochschulunfälle (Arbeitsunfall im Sinne der Reichsversicherungsordnung RVO) versichert. Versicherungsschutz besteht für Unfälle, die in unmittelbarem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der Hochschule und ihren Einrichtungen verrichtet werden und die dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule zuzurechnen sind, wie
- die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen einschließlich der Pausen,
- das Aufsuchen anderer Hochschuleinrichtungen (Universitätsbibliotheken, Seminare),
- die Teilnahme am allgemeinen Hochschulsport,
- die Beteiligung an Exkursionen unter der Leitung eines Hochschullehrers,
- der Weg von oder nach dem Ort, an dem die Hochschulveranstaltung stattfindet.
Nicht versichert sind Studien und Arbeiten in der privaten bzw. häuslichen Sphäre, auch wenn sie als Vorbereitung für das Examen erforderlich sind. Voraussetzung für Leistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung ist die unverzügliche, schriftliche Anzeige des Unfalls.
Die Meldestellen für Hochschulunfälle sind in den Studierendensekretariaten der Hochschulen angesiedelt. Die Unfallanzeige wird auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft und an die ausführende Behörde, die Unfallkasse Hessen Frankfurt am Main, weitergeleitet.
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt nach versicherungsrechtlicher Prüfung des Unfalles die Kosten der Heilbehandlung und erbringt gegebenenfalls Entschädigungen durch Geldleistungen, wie Verletztengeld, Verletztenrente oder Sterbegeld.
Privat-Versicherungen durch das Studentenwerk
Das Studentenwerk Frankfurt am Main hat für die Studierenden mit einem privaten Versicherungsunternehmen
- eine Gruppenunfallversicherung,
- eine Haftpflichtversicherung und
- eine Haftpflichtversicherung für berufspraktische Tätigkeit außerhalb der Hochschule
abgeschlossen. Für alle Verträge gelten die Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen des Versicherers. Die Versicherungsprämien werden aus den Beiträgen der Studenten zum Studentenwerk bestritten, teilweise auch von den Hochschulen.
Voraussetzung für Versicherungsleistungen ist die unverzügliche Meldung des Unfalles oder Schadensfalles beim Studentenwerk.
Studentenwerk Frankfurt am Main
Anstalt des öffentlichen Rechts
Versicherungen
Postfach 90 04 60
60444 Frankfurt am Main
Telefon: 069/798-28161
Telefax: 069/798-23057
personal@studentenwerkfrankfurt.de
Zum versicherten Personenkreis gehören
- Studierende,
- Studienkollegiaten,
- Examenskandidaten, soweit sie immatrikuliert sind,
- Doktoranden, soweit sie immatrikuliert sind und nicht in einem hauptberuflichen
Arbeitsverhältnis stehen,
- Gasthörer (außer Gasthörer und Sprachkurs-Teilnehmende der Goethe-Univeristät), sofern der Sozialbeitrag bzw. Versicherungsbeitrag von den Hochschulen fristgerecht entrichtet wurde und
Beginn und Ende des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Tage der Immatrikulation und erlischt mit dem Ausscheiden aus der Hochschule (Examen, Promotion, Exmatrikulation, Studienabbruch, Aufnahme einer hauptberuflichen Tätigkeit), spätestens jedoch am Semesterschluss.
Versicherungsumfang
Der Versicherungsschutz umfasst alle Unfälle, die nicht nach dem Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) durch die Berufsgenossenschaft (BG/gesetzliche Unfallversicherung) gedeckt sind, soweit kein Ausschluss vorliegt. Mitversichert sind auch Unfälle bei Betätigung in einem Beruf oder Gewerbe - auch als Werkstudierende/r-, für die nach dem SGB VII die zuständige BG (gesetzliche Unfallversicherung) einzutreten hat, sofern diese Tätigkeiten zur Examensvorbereitung gehören.
Im Ausland Studierende sind nur bei Unfällen versichert, die den Versicherten während der Vorlesungen, Seminaren o.ä. in den Universitäten/Hochschulen oder in deren Instituten und auf dem Wege zu solchen Veranstaltungen zustoßen. Versicherungsschutz besteht auch bei studienbezogenen Praktika und als Werkstudierende/r. Mitversichert gilt auch die An- und Abreise zum Ort des Studiums.
Ausschlüsse
Ausgeschlossen von der Versicherung sind
Versicherungssummen
102.260,00 EUR maximale Invaliditätsleistung nach Bedingungen U 1261/03
51.130,00 EUR Invaliditätssumme
5.113,00 EUR Todesfallsumme
5.113,00 EUR Kosten kosmetischer Operation
5.113,00 EUR Bergungskosten
Haftpflichtversichert sind Studierende (einschließlich Gasthörer, soweit von der Hochschule Versicherungsbeiträge an das Studentenwerk entrichtet werden) der folgenden Hochschulen:
Gegenstand des Versicherungsschutzes
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der o.a. Personen wegen Personen- und Sachschäden aus der Teilnahme am Studium, insbesondere am Lern- und Forschungsbetrieb der genannten Institutionen.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche
Deckungssummen
1.533.875,00 EUR für Personenschäden
511.291,00 EUR für Sachschäden
Versichert sind die Studierenden
Gegenstand des Versicherungsschutzes
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Studierenden wegen Personen- und Sachschäden, die im Rahmen ihres Studienganges und während ihrer berufspraktischen Tätigkeit und ihres Praktikums verursachen.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Studierenden aus der Leitung und/oder Beaufsichtigung von Schüler- und Klassenreisen sowie Schulausflügen oder ähnlichem und aus den damit verbundenen Aufenthalten in Herbergen und Heimen.
Eingeschlossen sind bis auf wenige Ausnahmen Schadensereignisse im Ausland und zwar anläßlich eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes (bis zu einem Jahr) in Verbindung mit o.g. berufspraktischen Tätigkeiten/Praktika oder einem Studium (Programmstudierende/r).
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden, die an zur Verfügung gestellten Sachen, die Eigentum der Hochschule oder des Betriebes sind, bei denen das Praktikum durchgeführt wird, durch eine Tätigkeit der Studierenden während ihrer berufspraktischen Ausbildung und ihres Praktikums entstanden sind.
Ausschlüsse
Versicherungsleistungen
1.533.875,00 EUR für Personenschäden
511.291,00 EUR für Sachschäden
15.338,00 EUR für Vermögensschäden
15.338,00 EUR für Tätigkeitsschäden