
Die Förderungsabteilung des Studentenwerks Frankfurt am Main ist zuständig für die Durchführung
- des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG).
Es besteht ein Rechtsanspruch auf BAföG nach den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.
Persönliche Beratung und umfassende Informationen bietet Ihnen das Amt für Ausbildungsförderung im Rahmen seiner
Sprechstunden. Weitere nützliche Hinweise finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Wir empfehlen Ihnen auch die Internetadresse sozialhilfe24, auf der Ihnen über das BAföG hinaus zusätzliche Informationen aus dem Sozialhilfebereich gegeben werden.
Das Studentenwerk Frankfurt am Main ist als Amt für Ausbildungsförderung nur für Studierende folgender Hochschulen zuständig ![]()
Schüler und Auszubildende von Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien finden Ihr zuständiges Amt hier 