Welchen Umfang hat die Förderung?

Maßnahmebeitrag:

Bei Teilzeit- und Vollzeitmaßnahmen können Sie einen einkommens- und vermögensunabhängigen Maßnahmebeitrag bis maximal 15.000 EUR zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhalten. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 40 % und im Übrigen aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen.

Unterhaltsbeitrag:

Bei Vollzeitmaßnahmen können Sie zusätzlich einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zur Finanzierung des Lebensunterhalts erhalten, der teils als Zuschuss und teils als zinsgünstiges Bankdarlehen gewährt wird.

Die Höhe des Unterhaltsbeitrages ist abhängig von Ihrem eigenen Einkommen und Vermögen bzw. dem Einkommen Ihres Ehegatten oder Lebenspartner. Der maximale Förderungsbetrag beträgt für Alleinstehende monatlich 768 EUR. Für Verheiratete erhöht sich der Förderungsbetrag um monatlich 235 EUR und für jedes Kind (für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht) um monatlich 235 EUR.

Kinderbetreuungszuschlag:

Alleinerziehende erhalten für die Betreuung eines Kindes, das das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, einen Zuschuss von monatlich 130 EUR für jeden Monat je Kind.

Leistungen während der Prüfungsphase:

Bei Vollzeitmaßnahmen kann während der Prüfungsphase ein Darlehen maximal in Höhe des Unterhaltsbeitrages zuzüglich des Kinderbetreuungszuschlags gewährt werden (Formblatt G).